Neue Corona Maßnahmen ab 25. November 2021
Liebe Mitglieder,
wie Ihr bestimmt durch die Medien erfahren habt, ist ab dem 25. November der Zutritt zu den Innenräumen von Sport- und Freizeitstätten nur noch Geimpften und Genesenen gestattet (2G-Regel).
Wir bitten alle unsere Mitglieder - und auch die "Schnupper-Teilnehmer" - sich an diese Regeln zu halten, auch um der Verantwortung gegenüber den anderen Teilnehmern gerecht zu werden.
Ausnahmen:
- Für Kinder und Jugendliche ist weiterhin das Testheft der Schule als Nachweis ausreichend.
- Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, ist weiterhin kein Test nötig, um am Sportangebot teilnehmen zu dürfen.
- Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt weiterhin ein Antigen Schnelltest - zusammen mit dem Attest - als anerkannter Nachweis.
25. November 2021